Bestattungen
Für die würdevolle Begleitung des Verstorbenen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig, die für die Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer sehr belastend sein können. Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, was bei einem Sterbefall zu tun ist. Das Bestattungsamt hilft Ihnen gerne bei der Organisation der Beisetzung und Abdankung.
Meldung Todesfall (siehe Bestattungsgespräch)
Der Todesfall muss sofort, spätestens aber innert zwei Tagen, dem Bestattungsamt der Niederlassungsgemeinde der/des Verstorbenen mitgeteilt werden.
Bei eintägigen Feiertagen und übers Wochenende ist direkt der Bestatter Hans Gerber AG zu kontaktieren. Bei mehrtägigen Feiertagen (Ostern, über Weihnachten) erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 052 305 07 89.
Todesfall zu Hause
Den Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen. Auskunft über Telefonnummer 1818 / 1811 / 1801 oder 117 (Polizei). Der Arzt bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
Todesfall im Spital oder Heim
Spitäler und Heime erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel, zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige, direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Die Angehörigen sollten eine Kopie erhalten.
Bestattungsgespräch im Bestattungsamt
Suchen Sie bitte innert 2 Tagen nach dem Todesfall das Bestattungsamt auf oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für das Bestattungsgespräch. Bringen Sie zum Bestattungsgespräch bitte die folgenden Dokumente des Verstorbenen mit:
- bei einem Todesfall zu Hause
- ärztliche Todesbescheinigung
- bei einem Todesfall im Spital oder Heim
- Todesanzeige
- bei Schweizer Staatsangehörige
- Identitätskarte/Pass (wenn vorhanden)
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
- bei Ausländische Staatsangehörige
- Pass oder Identitätskarte (auch des verwitweten Ehepartners)
- Ausländerausweis (auch des verwitweten Ehepartners)
- falls vorhanden, die schriftliche Willensäusserung (Bestattungswunsch) der verstorbenen Person bezüglich Bestattung und Grab
Hat die verstorbene Person keine Niederlassung in Pfungen, wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt des gegenwärtigen Wohnortes.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | |||
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Bestattungswunsch (Formular) (PDF, 125.48 kB) | Download | 0 | Bestattungswunsch (Formular) |
Merkblatt (PDF, 2.31 MB) | Download | 1 | Merkblatt |
Grabmalgesuch Pfungen 2024 (PDF, 141.44 kB) | Download | 2 | Grabmalgesuch Pfungen 2024 |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 052 305 07 70 | gesellschaft@pfungen.ch |
Name | Download |
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