Gesellschaft
Die Abteilung Gesellschaft erbringt vielfältige Dienstleistungen für die Pfungener Bevölkerung, welche sich im Verlaufe des Aufenthaltes in unserer Gemeinde ergeben können. Sie umfasst die Bereiche
- Bevölkerungsdienste (Einwohnerkontrolle, Bestattungen und Sicherheit)
- Fürsorge und Asylwesen (persönliche und wirtschaftliche Hilfe)
- AHV-Gemeindezweistelle
Im Bereich Bevölkerungsdienste sind wir zuständig für
- An- und Abmeldungen
- Anträge für Identitätskarten
- Aufenthaltsregelung der ausländischen Personen
- Ausstellen von Zeugnissen
- Führen des Fundbüros
- Waffenerwerbsscheine
- Führen des Stimmregisters
- Überprüfung des Obligatoriums zum KVG
- Hundekontrolle
(Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt!)
Bei Todesfällen während den Feiertagen erreichen Sie uns unter der Tel.-Nr. 052 305 07 89. Bei eintägigen Feiertagen wird kein Pikettdienst angeboten. Bei Todesfällen an Wochenenden bitten wir Sie, sich am darauffolgenden Montag beim Bestattungsamt auf der Gemeinde Pfungen zu melden. Für Überführungen an Wochenenden wenden Sie sich bitte direkt an den Bestatter, Hans Gerber AG, 052 355 00 11.
Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA). www.svazurich.ch
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
• AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
• IV (Invalidenversicherung)
• EO (Erwerbsersatzordnung)
• FAK (Familienausgleichskasse)
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Bitte verlangen Sie bei uns ein Anmeldeformular.
Öffnungszeiten
Montag, 08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag, 08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag, 07.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Name |
---|
Name | Download |
---|
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
410.100 | Kinderbetreuung, Verordnung | 1. August 2014 |
410.200 | Kinderbetreuung Elternbeitrag, Reglement | 1. August 2021 |
810.000 | Reglement Arbeitsprogramm | 1. Januar 2020 |
810.100 | Weisung Arbeitsvermittlung für Sozialklienten | 1. Januar 2020 |
850.200 | Alterszentrum im Geeren, Seuzach, Zweckverbandsstatuten | 1. Januar 2017 |