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Kirchgemeindeversammlung ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 29. November 2023 - Protokoll und Beschlüsse

8. Dezember 2023
Kirchgemeindeversammlung ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 29. November 2023 - Protokoll und Beschlüsse

Die Stimmberechtigten haben an den Kirchgemeindeversammlungen vom 29. November 2023 folgenden Beschluss gefasst:

  • Genehmigung Budget 2024 der ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen mit Festsetzung des Steuerfusses auf 12% der einfachen Staatssteuer

Protokollauflage und Rechtsmittelbelehrung
Das Protokoll steht den Stimmberechtigten am Schalter der Einwohnerkontrolle Pfungen vom 8. Dezember 2023 bis 8. Januar 2024 zur Einsicht offen. Die Berichtigung des Protokolls kann innerhalb der Auflagefrist mittels Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, verlangt werden. Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur wegen

  • Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) und
  • im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese Verletzung bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).


Pfungen, 8. Dezember 2023
Ev.-ref. Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

Zugehörige Objekte

Name
Protokoll ev.-ref. Kirchgemeindeversammlung 29.11.2023 (PDF, 424.03 kB) Download 0 Protokoll ev.-ref. Kirchgemeindeversammlung 29.11.2023