Pfarrbestätigungswahlen 2024 - Bestätigung und Aufteilung der Stellenprozente
Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen beschliesst:
- Die der Kirchgemeinde im Pfarramt zur Verfügung stehenden Stellenprozente werden für die Amtsdauer 2024–2028 der Pfarrerinnen und Pfarrer wie folgt aufgeteilt:
Pfarrer Johannes Keller mit 60 Stellenprozent
- Den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde wird zur Bestätigung für die Amtsdauer 2024–2028 mit den Stellenprozenten gemäss Ziffer 1 vorgeschlagen:
Pfarrer Johannes Keller
- Gemäss § 13 Abs. 3 des Kirchengesetzes können mindestens einem Zwanzigstel der Stimmberechtigten der Kirchgemeinde für den in Ziffer 2 aufgeführten Pfarrer schriftlich die Wahl an der Urne verlangen. Die Unterschriften sind der Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen, Hinterdorfstrasse 8, 8422 Pfungen, binnen 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung dieses Beschlusses einzureichen. Wird binnen dieser Frist keine Urnenwahl verlangt, so wird die Kirchenpflege die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 3 als in stiller Wahl gewählt erklären.
- Die stille Wahl und die Wahl an der Urne erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
- Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Pfungen, 1. November 2023 Gemeinderat Pfungen, wahlleitende Behörde