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Abstimmungssonntag

Informationen

Datum
22. September 2024
Lokalität

Gemeindehaus Pfungen
Dorfstrasse 25
8422 Pfungen

Kontakt
Andrea Jakob

Eidgenössische Vorlagen

Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)

Beschreibung

Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen. Auch Landschaften und Ortsbilder sind unter Druck. Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften und Ortsbilder. Sie pflegen Schutzgebiete und fördern die Biodiversität, auch in der Landwirtschaft. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem setzen Bund und Kantone einen Aktionsplan zur Förderung der Biodiversität um.

Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen zu wenig weit. Sie wollen die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe zusätzlich schützen. Die Initiative verlangt für die Biodiversität mehr Geld und mehr Schutzflächen. Und sie will insbesondere die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Landschaften und Ortsbilder bewahren. Zudem sollen die prägenden Elemente von schützenswerten Biotopen, Landschaften und Ortsbildern ungeschmälert erhalten werden. Schliesslich will die Initiative Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe auch ausserhalb der Schutzgebiete schonen.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» annehmen?
Ebene
Bund
Art
Initiative

Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)

Beschreibung

Für viele Menschen ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule). Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an. Damit wird später die Pensionskassenrente bezahlt. Bis zu einem bestimmten Einkommen legt das Gesetz fest, wie viel Rente pro gesparten Franken mindestens ausbezahlt werden muss. Wegen zu tiefer Erträge an den Finanzmärkten und wegen der steigenden Lebenserwartung sind die Renten im sogenannten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aber nicht mehr ausreichend finanziert. Davon betroffen sind insbesondere Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder ein wenig mehr anbieten. Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassenrente. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, weil sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen.

Die Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künftigen Renten sicherer finanziert werden. Zudem werden viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten: Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als heute. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine Pensionskasse, die deutlich mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen anbietet. In dieser Hinsicht hat die Reform auf sie wenig Auswirkungen. Die Renten von Menschen, die bereits pensioniert sind, sind von der Reform nicht betroffen.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) annehmen?
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

Kantonale Vorlagen

Änderung vom 26. Februar 2024 des Bildungsgesetzes des Kantons Zürich betreffend Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer

Beschreibung
Der Kanton unterstützt auszubildende Personen mit Beiträgen, sofern diese nicht selbst für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten aufkommen können. Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer können im Kanton Zürich gemäss geltendem Recht erst Ausbildungsbeiträge beziehen, wenn sie sich fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben. Dies, obwohl der überwiegende Teil dieser Personen längerfristig in der Schweiz bleibt. Demgegenüber sind von der Schweiz anerkannte und dem Kanton zugewiesene Flüchtlinge sowie im Kanton wohnende Staatenlose beitragsberechtigt, ohne eine bestimmte Frist abwarten zu müssen. Die zur Abstimmung stehende Gesetzesänderung will auch bei vorläufig aufgenommenen Personen auf eine Wartefrist für den Bezug von Ausbildungsbeiträgen verzichten. Dadurch soll die berufliche Integration dieser Personengruppe erleichtert und längerfristig die Sozialhilfe entlastet werden. Gegen die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen.
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Kommunale Wahlen

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026

Ebene
Gemeinde
Art
Exekutive