Heimatschein/Heimatausweis
Sie müssen ihn auf der Einwohnerkontrolle hinterlegen, wenn Sie in einer Gemeinde Wohnsitz nehmen, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist.
Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.
Für beide Dokumente wird eine Gebühr erhoben.
Zugehörige Objekte
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