Am 01.01.2020 ist die neue kantonale „Voll-zugsverordnung zur Lebensmittel und Ge-brauchsgegenständegesetzgebung (WLG)“ in Kraft getreten. Ab diesem Datum übernimmt das Kantonale Labor auch die bisherigen Aufgaben der Lebensmittelinspektorate der Städte Zürich und Winterthur. Das Lebensmittelinspektorat Winterthur wurde per 31.12.2019 geschlossen. Mit dieser Neuregelung wird die Gemeinde von ihren bisherigen Aufgaben und Kosten im Vollzug der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung vollständig entlastet. Lebensmittelkontrolleurinnen und- kontrolleure sind täglich unterwegs und überprüfen Betriebe, die Lebensmittel für Drittpersonen anbieten: Seien dies Restaurants, Kantinen, Kinderhorte, Altersheime, Metzgereien, Bäckereien, Cateringbetriebe oder Partyveranstalter. In der Regel einmal jährlich wird ein Betrieb vom Lebensmittelinspektorat überprüft – in Einzelfällen finden häufigere Kontrollen statt. Grundsätzlich kündigen die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure ihren Besuch nicht an.
Sowie für die Lebensmittelkontrolle, so hat auch der Kanton Zürich sich für die Pilzkontrolle als Zuständig erklärt. Ab 1. August 2020 ist das Stadtgrün Winterthur für die Lebensmittelkontrolle zuständig
Pilzkontrolle Kontakt: Kantonales Labor Zürich
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