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Fristerstreckung Steuererklärung

Fristerstreckungen können vor Ablauf der ordentlichen Frist eingegeben werden und können bis längstens 30. November des laufenden Jahres bewilligt werden.

Gemäss Weisung der Finanzdirektion gelten rechtzeitig eingereichte erstmalige Fristerstreckungsgesuche ohne gegenteiligen schriftlichen Entscheid als vom Gemeindesteueramt stillschweigend bewilligt. Ein schriftlicher Entscheid erfolgt nur auf ausdrückliches Begehren und bei Fristerstreckungsbegehren nach dem 30. November.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Eine kurze Mitteilung mit gewünschter Frist genügt.

Unterlagen

keine

Verfahren

Ohne Gegenbericht des Steueramtes gilt ihr Fristerstreckungsgesuch als genehmigt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.