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Ratenzahlungen

Können Sie die Steuern nicht wie vorgesehen bezahlen, besteht die Möglichkeit, mit dem Steueramt monatliche Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Reichen Sie Ihr schriftliches Gesuch (kann auch ein E-Mail sein) frühzeitig ein. Warten Sie nicht, bis die Betreibung eingeleitet ist.
Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von zur Zeit 4.5 % berechnet.

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