Abstimmung und Wahl
Informationen
- Datum
- 19. Mai 2019
- Lokalität
- Gemeindehaus Pfungen
- Kontakt
- Stephan Brügel
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend der Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
- Beschreibung
- Das Schweizer Waffenrecht hat, wie auch dasjenige der EU, zum Ziel, Missbrauch von Waffen zu bekämpfen. Damit es den aktuellen Erfordernissen entspricht, muss das Waffenrecht bei Bedarf angepasst werden. Die EU hat ihre Waffenrichtlinie 2017 geändert. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staaten will diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie umsetzen. Gegen die Vorlage hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Bei einem Nein endet die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Schengen- und Dublin-Staaten automatisch - es sei denn, die anderen Staaten und die EU-Kommission kommen der Schweiz entgegen.
Neu sieht das Gesetz eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert. Die Schweizer Polizei erfährt so einfacher, wem im Ausland aus Sicherheitsgründen eine Waffe verweigert wurde. Vorgesehen sind auch punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen. Sturmgewehre können jedoch weiter direkt von der Armee übernommen werden.
Auch die übrigen Bestimmungen sind so ausgestaltet, dass das traditionelle Schweizer Schiesswesen beibehalten werden kann. - Formulierung
- Dem Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend der Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie wird mit 525 Ja- zu 352-Nein-Stimmen zugestimmt.
Vorlagen
Vorlage
525
352
- Leer
- 6
- Stimmbeteiligung
- 39.34%
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
- Ergebnis
- Dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung wird mit 522 Ja- zu 340-Nein-Stimmen zugestimmt.
- Beschreibung
- Bundesrat und Parlament wollen ein wettbewerbsfähiges, international konformes Steuersystem schaffen und einen Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten leisten. Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen werden abgeschafft. Künftig gelten für alle Unternehmen grundsätzlich die gleichen Besteuerungsregeln. Investitionen in Forschung und Entwicklung werden dabei steuerlich gefördert. Die Kantone erhalten vom Bund zusätzliches Geld, um die Vorlage nach ihren Bedürfnissen umzusetzen und mögliche Auswirkungen auf Städte und Gemeinden abzufedern. Viele Kantone wollen die Unternehmenssteuern senken, um attraktiv zu bleiben. Diese Steuersenkungen sind nicht Teil dieser Vorlage, hängen aber mit ihr zusammen. Die steuerlichen Massnahmen von Bund und Kantonen führen kurzfristig zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 2 Milliarden Franken jährlich (siehe «Im Detail»). Gleichzeitig erhält die AHV pro Jahr rund 2 Milliarden Franken zusätzlich als Beitrag zur Sicherung der Renten.
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgeetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
522
340
- Leer
- 16
- Ungültig
- 3
- Stimmbeteiligung
- 39.26%
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Kantonale Vorlagen
1. Erneuerungswahl der Mitglieder der Evang.-reform. Kirchensynode für die Amtsperiode 2019 – 2023.
- Beschreibung
- Der erste Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Kirchensynode für die Amtsdauer 2019 bis 2023 findet am 19. Mai statt. Das neu gewählte Kirchenparlament konstituiert sich an der Sitzung vom 1. Oktober.
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Vorlagen Kreis
Zweckverband Erwachsenenschutz Winterthur-Land: Statutenrevision
- Ergebnis
- Den revidierten Statuten des Zweckverbands Erwachsenenschutz Winterthur Land (ZV ESWL) wird mit 597-Ja zu 129-Nein stimmen zugestimmt.
- Beschreibung
- Die Delegierten haben an der Versammlung vom 27. Juni 2018 gestützt auf Art. 22 Ziff. 2 der Zweckverbandsstatuten Erwachsenenschutz Winterthur Land vom 1. Januar 2013 die revidierten Statuten genehmigt und zuhanden der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 verabschiedet. Die Delegierten empfehlen den Stimmberechtigten, die revidierten Statuten zu genehmigen.
- Formulierung
- Stimmen Sie den revidierten Statuten des Zweckverbands Erwachsenenschutz Winterthur Land (ZV ESWL) zu?
Vorlagen
Vorlage
597
129
- Leer
- 36
- Stimmbeteiligung
- 3.98
- Ebene
- Kreis
- Art
- -
Zweckverband Kehrichtorganisation Winterthur und Umgebung: Statutenrevision
- Ergebnis
- Den revidierten Statuten des Zweckverbands Kehrichtorganisation Winterthur Umgebung (KOWU)wird mit 659-Ja zu 88-Nein stimmen zugestimmt.
- Beschreibung
- Die Delegierten haben an der Delegiertenversammlung vom 19. September 2018 die Statuten genehmigt und zuhanden der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 verabschiedet. Die Delegierten empfehlen den Stimmberechtigten, die revidierten Statuten zu genehmigen.
- Formulierung
- Stimmen Sie den revidierten Statuten des Zweckverbands Kehrichtorganisation Winterthur Umgebung (KOWU) zu?
Vorlagen
Vorlage
659
88
- Leer
- 26
- Stimmbeteiligung
- 34.47 %
- Ebene
- Kreis
- Art
- -
Zugehörige Objekte
Name | |||
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20190519_Abstimmung_Aushang.pdf (PDF, 69.98 kB) | Download | 0 | 20190519_Abstimmung_Aushang.pdf |