Abstimmungen und Wahlen
Informationen
- Datum
- 10. Juni 2018
- Lokalität
- Gemeindehaus Pfungen
- Kontakt
- Stephan Brügel
Eidgenössische Vorlagen
Geldspielgesetz
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
- Das neue Gesetz will den Schweizer Geldspielmarkt modernisieren und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten stärken. Es stellt zudem sicher, dass Anbieter von Geldspielen weiterhin einen Beitrag an unser Gemeinwohl leisten.
- Formulierung
- Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
Vorlagen
Vorlage
440
228
- Leer
- 5
- Stimmbeteiligung
- 30.03 %
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Vollgeld-Initiative
- Ergebnis
- abgelehnt
- Beschreibung
- Die Initiative will, dass nur noch die Schweizerische Nationalbank (SNB) Geld schaffen darf, die Geschäftsbanken hingegen nicht mehr. Zudem soll die SNB Geld «schuldfrei» in Umlauf bringen, also ohne Gegenleistung, indem sie es direkt an den Bund, die Kantone oder die Bevölkerung verteilt. Damit sollen das Geld der Bankkundinnen und -kunden geschützt und Finanzkrisen verhindert werden.
- Formulierung
- Volksinitiative vom 1. Dezember 2015 «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)"
Vorlagen
Vorlage
144
522
- Leer
- 6
- Stimmbeteiligung
- 29.99 %
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Kantonale Vorlagen
Änderung Steuergesetz
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
- Zürcher Unternehmen bezahlen heute auf Gewinnen aus dem Verkauf von Grundstücken die Grundstückgewinnsteuer. Dies gilt auch dann, wenn sie aus ihrer geschäftlichen Tätigkeit Verluste ausweisen. Demgegenüber können ausserkantonale Unternehmen ihre Geschäftsverluste mit Grundstückgewinnen verrechnen. Diese Ungleichbehandlung soll beseitigt werden. Neu sollen auch Zürcher Unternehmen Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen können. Die Gesetzesänderung bezweckt gleich lange Spiesse für Zürcher Unternehmen und die Beseitigung von Standortnachteilen. Die sich daraus ergebenden Steuerausfälle sind für die Gemeinden verkraftbar.
- Formulierung
- Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer)
Vorlagen
Vorlage
348
297
- Leer
- 7
- Ungültig
- 2
- Stimmbeteiligung
- 29.18 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
öff. Personenverkehr
- Ergebnis
- abgelehnt
- Beschreibung
- Die Finanzierung der Investitionen von Anlagen des öffentlichen Verkehrs erfolgt im Kanton Zürich über den Verkehrsfonds. Beispiele sind die Durchmesserlinie, die Glattalbahn oder die Tramverbindung über die Hardbrücke. Der Verkehrsfonds stellt langfristig sicher, dass genügend Geld für die Weiterentwicklung des Verkehrssystems vorhanden ist.
Das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Personenverkehrsgesetz) sieht in der geltenden Fassung jährliche Fondseinagen des Kantons von mindestens 70 Mio. Franken vor. Seit 2016 finanziert der Bund den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur über einen nationalen Bahninfrastrukturfonds. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, die Einlage in den kantonalen Verkehrsfonds von 70 Mio. auf 55 Mio. Franken pro Jahr zu senken. Darüber hinaus hat der Regierungsrat dem Kantonsrat im Rahmen der kantonalen Leistungsüberprüfung 2016 beantragt, die Einlagen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 im Sinne eines ausserordentlichen Sparbeitrags jährlich um weitere 5 Mio. Franken zu senken, d. h., es sollen in diesen Jahren nur je 50 Mio. Franken einbezahlt werden. Dem Kantonsrat ging der ausserordentliche Sparbeitrag zu wenig weit. Er setzte die Fondseinlage in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auf jährlich 20 Mio. Franken fest. Damit die angestrebte jährliche Mindesteinlage von 55 Mio. Franken im langfristigen Durchschnitt dennoch erreicht wird, sollen die Einlagen in den Verkehrsfonds in den Jahren 2020 bis 2037 durch Mehreinlagen kompensiert werden. Für diese Anpassungen braucht es eine Gesetzesänderung. Gegen die Änderung des Personenverkehrsgesetzes wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen. - Formulierung
- Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016)
Vorlagen
Vorlage
215
414
- Leer
- 16
- Ungültig
- 2
- Stimmbeteiligung
- 28.87 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Kommunale Vorlagen
2. Wahlgang Ev.-ref. Kirchenpflege
- Ergebnis
- Tamara Schmocker ist mit 168 Stimmen gewählt.
- Formulierung
- Erneuerungswahl der ev.-ref. Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018 bis 2022. Zweiter Wahlgang: Wahl eines Mitgliedes
- Stimmbeteiligung
- 24.54 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Zugehörige Objekte
Name | |||
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20180610-Wahlprotokolle.pdf (PDF, 373.36 kB) | Download | 0 | 20180610-Wahlprotokolle.pdf |