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Abstimmungssonntag

Informationen

Datum
9. Juni 2024
Lokalität

Gemeindehaus Pfungen
Dorfstrasse 25
8422 Pfungen

Kontakt
Andrea Jakob
Beschreibung
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat entschieden, am 9. Juni keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen. Damit kommen vier eidgenössische Geschäfte sowie eine kommunale Vorlage an die Urne.

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»

Beschreibung
Die Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Bund und Kantone sollen die Prämienverbilligung erhöhen, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Verbilligung übernehmen soll. Das würde Mehrkosten von mehreren Milliarden Franken pro Jahr verursachen.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien- Entlastungs-Initiative)» annehmen?
Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»

Beschreibung
Die Initiative will eine Kostenbremse einführen. Künftig sollen die Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum vorgeben, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen. Der Bund muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern Massnahmen ergreifen, damit das Kostenwachstum im zulässigen Rahmen bleibt. Wie die Löhne und die Wirtschaftsentwicklung konkret gemessen und welche Massnahmen ergriffen würden, gibt die Initiative nicht vor. Dies müsste das Parlament im Gesetz festlegen.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» annehmen?
Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Beschreibung
Die Initiative fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Die körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute in der Verfassung verankert. Dieses Grundrecht schützt den Körper gegen Einwirkungen durch den Staat. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden. Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit». Er erfasst damit grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und Gemeinden, das auf den Körper einwirkt, etwa die Polizeiarbeit und den Strafvollzug. Welche konkreten Folgen ein Ja zur Initiative hätte, würde von Umsetzung und Rechtsprechung abhängen.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» annehmen?
Ebene
Bund
Art
Initiative

Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Beschreibung
Die Vorlage schafft die Grundlagen, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produziert werden kann. So soll die Unabhängigkeit unserer Stromversorgung gestärkt werden. Zudem wird die Wasserkraftreserve obligatorisch, mit dem Ziel, das Risiko von Engpässen zu vermindern. Die Vorlage umfasst Förderinstrumente sowie neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom. Der Ausbau der Produktion von Solarstrom soll vor allem auf Gebäuden erfolgen. In geeigneten Gebieten gibt es für diejenigen Windkraft- und grossen Solarenergieanlagen, die für die Stromversorgung im Winter besonders wichtig sind, erleichterte Planungsbedingungen. Auch 16 im Gesetz genannte Wasserkraftwerke erhalten erleichterte Planungsbedingungen. Diese erhöhen die Aussichten, dass ein Projekt auch bei allfälligen Beschwerden realisiert werden kann. Abstimmungen über neue Energieprojekte bleiben weiterhin möglich.
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) annehmen?
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

Kommunale Vorlagen

Schul- und Sportraumplanung Pfungen: Kreditgenehmigung "Erweiterung Sekundarschule Seebel in Holzmodulbauweise und Optimierung der Aussenanlagen"

Beschreibung

Die Schule Pfungen braucht mehr Raum. Einerseits sind die bestehenden Räumlichkeiten nicht für die Anzahl heutiger und künftiger Klassen ausgelegt, und andererseits haben sich die Raumanforderungen für einen modernen Schulunterricht gewandelt. Der Ausbau und die Erneuerung des Schulraums folgen einem Masterplan, den die Kommission für Schul- und Sportraumplanung (SSP-Kommission) auf der Basis professioneller Bevölkerungsprognosen entwickelt hat.

Im Masterplan sind auf dem Schulareal Seebel-Breiteacker zwei Erweiterungsbauten für die Schulhäuser vorgesehen. Ein erstes Gebäude (Modulbau 1) für die Primarschule wurde letztes Jahr bereits fertiggestellt. Nach den Herbstferien haben die Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen das neue Schulhaus bezogen. Die moderne und kosteneffiziente Holzmodulbauweise hat sich bewährt. Der Bau konnte fristgerecht und innerhalb des bewilligten Kreditrahmens abgeschlossen werden.

Aufgrund der guten Erfahrungen möchte die SSP-Kommission die gleiche Bauweise auch für den zweiten Erweiterungsbau (Modulbau 2) anwenden, für den sie den Stimmberechtigten den vorliegenden Baukredit beantragt. Denn auch die Sekundarschule braucht mehr Platz. Ihr fehlt es vor allem an Gruppen- und Fachräumen, damit sie die Jugendlichen auf die Anforderungen des modernen Berufslebens vorbereiten kann.

Der Modulbau 2 kommt vor dem Schulhaus Seebel auf dem heutigen Hartplatz zu stehen und ist mit dem Schulhaus Seebel über eine einfache Brücke verbunden. Er bietet Platz für 4 Klassenzimmer inkl. den dazugehörigen Gruppenräumen. Dieser neue Schulraum erlaubt es auch im bestehenden Schulhaus Seebel die dringend notwendigen Gruppen- und Fachräume zu schaffen, so dass die Sekundarschule Pfungen von heute 7 auf bis zu 9 Klassen wachsen kann. Aufgrund der einfachen Bauweise bietet der Modulbau die grösstmögliche Nutzungsflexibilität. Auch besteht die Möglichkeit, die Räume zu einem späteren Zeitpunkt anders aufzuteilen.

Ein wichtiger Bestandteil des Projekts ist die Optimierung der bestehenden Aussenraumflächen. Dies weil zum einen der Modulbau 2 anstelle der heutigen Kugel- und Weitsprunganlage zu stehen kommt, und zum anderen, weil er den heutigen Hartplatz belegt, der auch von den Sportvereinen genutzt wird. Für die Weitsprung- und Kugelstossanlage kann auf der Seite des Schulhauses Breiteacker Ersatz geschaffen werden. Zur Optimierung sieht das Projekt vor, den Hartplatz bis vor das Schulhaus zu vergrössern. Auch gegen Norden wird der Hartplatz erweitert. Zwar ergibt sich daraus nur eines anstelle von zwei Spielfeldern auf dem Pausenplatz, aber die nutzbare Hartplatzfläche bleibt in etwa gleich gross. Eine weitere Optimierung im Aussenraum betrifft den Bereich hinter dem Schulhaus Seebel. Auch dieser zurzeit nicht genutzte Aussenraum soll als Pausenfläche für die Schülerinnen und Schüler aktiviert werden.

Bei einer Zustimmung des Souveräns zum Baukreditantrag, startet eine Baukommission unmittelbar nach der Abstimmung mit den weiteren Planungsschritten, sodass der Modulbau bereits im Sommer 2025, also mit Start des Schuljahres 25/26, bezogen werden kann. Dies ist deshalb wichtig, weil in diesem Schuljahr voraussichtlich bereits 8 Klassen geführt werden müssen.

Für das beschriebene Projekt beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten einen Baukredit von 3.485 Millionen Franken. Davon entfallen rund 500'000 Franken auf die Optimierung des Aussenraums.

Die Rechnungsprüfungskommission hat das Geschäft finanzpolitisch geprüft und empfiehlt den Stimmberechtigten, den Baukreditantrag von 3.485 Millionen Franken des Gemeinderates anzunehmen.

Formulierung
Stimmen Sie dem Baukredit von Fr. 3'485'000.00 für das Bauprojekt "Erweiterung Sekundarschule Seebel in Holzmodulbauweise und Optimierung Aussenanlagen" zu?
Ebene
Gemeinde
Art
Antrag